MEDIZIN DIREKT / MEDIZINISCHER FACHARTIKEL / STAND 22.10.2026
Abstract

Die Ambulantisierung operativer Leistungen wird in Deutschland über unterschiedliche Rechts- und Vergütungssysteme gesteuert. Der AOP-Vertrag nach § 115b SGB V und die sektorengleiche Vergütung über Hybrid-DRG nach § 115f SGB V unterscheiden sich hinsichtlich Anwendungsbereich, Abrechnung und Leistungsumfang.

Systematik des ambulanten Operierens

Ambulant durchführbare Operationen im Krankenhaus werden auf Grundlage des AOP-Vertrages nach § 115b SGB V und des zugehörigen Leistungskatalogs geregelt. Für vertragsärztliche Leistungserbringung sind der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM), insbesondere Kapitel 31 und Anhang 2, relevant. Die Einordnung richtet sich nach der jeweiligen Leistung und ihren rechtlichen Vorgaben.

Die Auswahl der Versorgungsform bleibt medizinisch zu begründen. Komorbiditäten, Risikokonstellationen, Anästhesieverfahren, postoperative Überwachungsbedürfnisse sowie die häusliche Versorgungssituation können eine stationäre Behandlung erforderlich machen.

Hybrid-DRG: sektorengleiche Vergütung

Seit 2024 existiert für ausgewählte operative Leistungen nach § 115f SGB V eine Hybrid-DRG-Vergütung, die grundsätzlich unabhängig davon vorgesehen ist, ob der Eingriff ambulant oder stationär erbracht wird. Für 2026 weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung einen Katalog mit 904 OPS-Kodes aus (gegenüber 583 im Jahr 2025). Die Anzahl der OPS-Kodes beschreibt den Katalogumfang, nicht die Zahl der tatsächlich ambulant durchgeführten Operationen.

Die Fallpauschale umfasst Leistungen und Sachkosten im unmittelbaren Kontext des Eingriffs. Für eingeschlossene Eingriffe besteht nach den KBV-Angaben keine freie Wahl zwischen EBM-Abrechnung des Eingriffs und Hybrid-DRG. Prä- oder postoperative Zusatzleistungen unterliegen gesonderten Regeln; die pauschale Aussage, sämtliche spätere Nachsorge sei in der Hybrid-DRG enthalten, wäre falsch.

Vergütung und reale Versorgungskosten

Für den wirtschaftlichen Betrieb ambulanter Operationseinheiten sind neben den eigentlichen OP- und Anästhesieleistungen insbesondere Personalvorhaltung, Hygiene, Infrastruktur, Investitionen, Instrumentenaufbereitung und Ausfallrisiken zu berücksichtigen. Aus einer nominal gleichen Pauschale kann bei unterschiedlichen Fallkonstellationen oder Infrastrukturbedingungen keine identische Kostendeckung abgeleitet werden.

Der Gesetzgeber verfolgt mit der sektorengleichen Vergütung das Ziel, geeignete stationäre Leistungen in die ambulante Versorgung zu verlagern. Ob einzelne Vergütungsregelungen tatsächlich die Zugänglichkeit und Qualität der Versorgung verbessern oder regional zu Engpässen führen, lässt sich ohne belastbare Daten zu Kapazitäten, Patientenmix, Ergebnisqualität und Behandlungspfaden nicht seriös beantworten.

Qualität, Patientenselektion und Nachsorge

Eine medizinisch vertretbare Ambulantisierung benötigt geeignete Patienten, festgelegte Entlassungskriterien, postoperative Betreuung und geregelte Komplikationswege. Versorgungsforschung muss deshalb neben Fallzahlen auch Rehospitalisationen, Komplikationen, Wartezeiten, patientenberichtete Ergebnisse sowie regionale Unterschiede berücksichtigen.

Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen medizinischer Eignung eines Eingriffs und ökonomischem Anreiz für seine ambulante Durchführung. Beide Fragen hängen zusammen, sind aber fachlich nicht gleichzusetzen.

Einordnung für Praxen und Kliniken

Für Leistungserbringer ist eine regelmäßige Prüfung aktueller OPS- und Vergütungsregelungen erforderlich. Der 2026er Hybrid-DRG-Katalog und der AOP-Katalog sind gesondert zu betrachten. Sachgerechte Planung erfordert transparente Vollkostenrechnung, dokumentierte Patientenselektion und definierte Anschlussversorgung. Aussagen über die Auswirkungen auf konkrete Fachrichtungen sollten empirisch belegt und nicht allein aus einzelnen Expertenbeispielen verallgemeinert werden.

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Redaktioneller Fachbeitrag von MEDIZIN DIREKT; keine individuelle medizinische Beratung und keine extern begutachtete Publikation. Die genannten Quellen sind nach ihrem Veröffentlichungsdatum und Gültigkeitsstand einzuordnen.

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